Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Stand: 22. August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen WebVerte, Inhaber Dominik Breig, Schwabstr. 28, 70197 Stuttgart (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis von ihnen die Leistung erbringt. Sie gelten nur, soweit der Auftragnehmer ihnen in Textform ausdrücklich zugestimmt hat.
Diese Bedingungen gelten in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Individuelle Vereinbarungen und die Regelungen des jeweiligen Angebots gehen diesen Bedingungen vor (§ 305b BGB).
2. Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf der Website des Auftragnehmers ist unverbindlich und stellt kein bindendes Angebot dar.
Angebote des Auftragnehmers sind, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb dieser Frist in Textform (§ 126b BGB, zum Beispiel per E-Mail) annimmt, oder wenn der Auftragnehmer nach einer Beauftragung mit der Leistungserbringung beginnt.
Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Textform. Sie werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach dem tatsächlichen Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers vergütet.
3. Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Onlineshops, Online-Marketing sowie Konzeption, Integration und Anpassung KI-gestützter Systeme. Maßgeblich für Art, Umfang und Qualität der Leistung ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot.
Der Auftragnehmer ist bei der gestalterischen und technischen Umsetzung im Rahmen des vereinbarten Auftrags frei. Er ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages Dritte als Subunternehmer einzusetzen; die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.
Fremdleistungen. Leistungen Dritter, insbesondere Hosting, Domains, Zertifikate, Software- und Schriftlizenzen, Themes, Plugins, Stockmaterial, Schnittstellen- und Nutzungskontingente sowie Werbebudgets, sind nicht Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Sie werden im Namen und für Rechnung des Auftraggebers beschafft oder von diesem selbst bezogen. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Für deren Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisgestaltung und Fortbestand übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.
Kein Erfolgsversprechen. Bei Leistungen des Online-Marketings hängt das Ergebnis maßgeblich von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, insbesondere von den Algorithmen der Suchmaschinen und Plattformen sowie vom Wettbewerbsumfeld. Ein bestimmter Rang, eine bestimmte Reichweite oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg werden deshalb nicht geschuldet.
KI-gestützte Systeme. Systeme, die auf maschinellem Lernen oder generativen Modellen beruhen, arbeiten wahrscheinlichkeitsbasiert. Ihre Ausgaben können unvollständig oder sachlich falsch sein. Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Einrichtung, Integration und Konfiguration, nicht jedoch die inhaltliche Richtigkeit einzelner Ausgaben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ausgaben vor einer geschäftlich oder rechtlich erheblichen Verwendung zu prüfen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Inhalte, Materialien, Daten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in einem verwendbaren Format bereit und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
Erforderliche Freigaben, Entscheidungen und Rückmeldungen erteilt der Auftraggeber unverzüglich in Textform. Er prüft die zur Freigabe vorgelegten Inhalte auf sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere Preise, Leistungsbeschreibungen, Pflichtangaben und rechtliche Texte wie Impressum, Datenschutzerklärung und eigene Geschäftsbedingungen.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen von ihm bereitgestellten Inhalten, insbesondere Texten, Bildern, Grafiken, Logos, Videos, Schriften und Daten, über die für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter und keine gesetzlichen Vorschriften verletzt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung solcher Rechte gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
Verzögerungen, die auf fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich in diesem Fall angemessen. Nachweislicher Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Projektbeginn eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent der Auftragssumme fällig. Die Restzahlung erfolgt nach Abnahme. Bei größeren Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Projektfortschritt abgegrenzte Teilleistungen in Teilrechnungen abzurechnen.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Verzug. Während des Verzugs ist die Forderung mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. 2 BGB); daneben steht dem Auftragnehmer die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 Euro zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung und dem erfolglosen Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, weitere Arbeiten bis zum Ausgleich zurückzustellen.
Laufende Kosten Dritter, insbesondere für Hosting, Domains, Lizenzen, Schnittstellen- und Nutzungsgebühren sowie Werbebudgets, trägt der Auftraggeber. Werden sie vom Auftragnehmer verauslagt, werden sie ohne Aufschlag weiterberechnet und sind mit der nächsten Rechnung fällig.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Abnahme
Nach Fertigstellung wird der Auftraggeber in Textform zur Abnahme aufgefordert. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn die Leistung produktiv genutzt oder veröffentlicht wird oder wenn nicht innerhalb von sieben Tagen nach der Aufforderung wesentliche Mängel in Textform gerügt werden.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Mängelbeseitigung behoben. Bei abgrenzbaren Teilleistungen sind Teilabnahmen zulässig.
7. Nutzungsrechte
7.1 Rechteübergang. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck ein. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer; der Auftraggeber erhält bis dahin lediglich ein widerrufliches Recht zur vertragsgemäßen Nutzung.
7.2 Bearbeitung und Weitergabe. Der Auftraggeber darf das Arbeitsergebnis selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte bearbeiten und weiterentwickeln, soweit dies dem Vertragszweck dient. Im Fall einer Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolge gehen die eingeräumten Rechte auf den Rechtsnachfolger über. Eine darüber hinausgehende Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte oder eine Verwertung als eigenständiges Produkt bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.
7.3 Entwürfe und nicht ausgeführte Konzepte. An Entwürfen, Konzepten und Vorschlägen, die nicht zur Ausführung gelangen, verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer. Eine Nutzung durch den Auftraggeber setzt eine gesonderte Vereinbarung und Vergütung voraus.
7.4 Rohdaten und offene Arbeitsdateien. Geschuldet ist das lauffähige, im Angebot beschriebene Arbeitsergebnis. Offene Quell- und Arbeitsdateien, insbesondere Design-Quelldateien, unkompilierte Assets, Projekt- und Konfigurationsdateien sowie Zwischenstände, sind nicht Vertragsbestandteil. Sie werden nur auf gesonderte Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.
7.5 Drittkomponenten. Soweit im Arbeitsergebnis Komponenten Dritter eingesetzt werden, etwa Themes, Plugins, Programmbibliotheken, Open-Source-Bestandteile, Schriften, Stockmaterial oder KI-Modelle und deren Schnittstellen, richten sich Umfang und Dauer der Nutzungsbefugnis ausschließlich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Auftragnehmer kann keine weitergehenden Rechte einräumen, als ihm selbst zustehen. Erforderliche Lizenzen sind vom Auftraggeber zu halten und auf eigene Kosten aufrechtzuerhalten. Der Auftragnehmer weist die eingesetzten Drittkomponenten auf Anfrage nach.
7.6 Referenznennung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Arbeitsergebnis unter Nennung des Auftraggebers sowie unter Verwendung von dessen Namen und Logo zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, im Portfolio, in Angebotsunterlagen und in sozialen Netzwerken. Vertrauliche Inhalte und Interna werden dabei nicht veröffentlicht. Der Auftraggeber kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen; die Nennung wird dann innerhalb einer angemessenen Frist entfernt.
7.7 Urheberhinweis. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Arbeitsergebnis einen dezenten Hinweis auf seine Urheberschaft anzubringen, üblicherweise im Fußbereich einer Website und gegebenenfalls mit einer Verlinkung. Auf Wunsch des Auftraggebers entfällt dieser Hinweis.
8. Gewährleistung
Für werkvertragliche Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den nachfolgenden Maßgaben. Mängel sind in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung anzuzeigen, die eine Reproduktion ermöglicht.
Der Auftragnehmer leistet zunächst Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen innerhalb einer angemessenen Frist fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 9.
Keine Gewährleistung besteht für Beeinträchtigungen, die beruhen auf: Änderungen, die der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers am Arbeitsergebnis vornehmen, unsachgemäßer Nutzung oder Bedienung, dem Ausfall, der Änderung oder der Einstellung von Diensten, Schnittstellen und Komponenten Dritter sowie auf nach der Abnahme eingetretenen Änderungen von Browsern, Endgeräten, Betriebssystemen, Plattformrichtlinien oder Suchalgorithmen.
Websites und Anwendungen werden für die zum Zeitpunkt der Abnahme verbreiteten aktuellen Browserversionen optimiert. Eine in jeder Hinsicht identische Darstellung auf allen Endgeräten und in allen Browserversionen ist technisch nicht erreichbar und wird nicht geschuldet.
Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht für Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Datenverlust ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Datensicherung. Der Auftraggeber ist für die regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung angefallen wäre.
Inhalte und Rechtsprüfung. Für die vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte und deren rechtliche Zulässigkeit haftet der Auftraggeber. Eine rechtliche Prüfung des Arbeitsergebnisses, insbesondere in wettbewerbs-, marken-, urheber-, datenschutz- oder verbraucherrechtlicher Hinsicht, ist nicht geschuldet. Hinweise des Auftragnehmers zu rechtlichen Themen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen diese nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
Projektverträge richten sich nach Werkvertragsrecht. Sie enden mit der Abnahme und der vollständigen Zahlung der Vergütung. Das Recht des Auftraggebers zur freien Kündigung nach § 648 BGB bleibt unberührt; in diesem Fall behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
Laufende Leistungen, etwa Wartung, technische Betreuung, Verwaltung von Hosting und Domains, Kampagnenmanagement oder der Betrieb und die Pflege KI-gestützter Systeme, werden auf unbestimmte Zeit vereinbart, sofern nichts anderes im Angebot steht. Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Jede Kündigung bedarf der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung länger als 30 Tage mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist oder über das Arbeitsergebnis rechtswidrige Inhalte verbreitet.
Nach Vertragsende übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf dessen Wunsch die in seinem Besitz befindlichen Zugangsdaten zu Systemen, die dem Auftraggeber zustehen.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich Nebenabreden bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.